Deutschland kann, so die Feststellung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bislang keine einheitliche, offizielle Definition von Energiearmut vorweisen. Auch die Datenlage zu energiearmen und gefährdeten Bevölkerungsgruppen ist schlecht. Auf Bundesebene gilt Energiearmut bislang als Teil der allgemeinen Einkommensarmut – ein Problem, das durch entsprechende Sozialtransfers abgefedert werden soll. Diesen Ansatz hat die EU-Kommission jedoch mehrfach als unzureichend kritisiert.
Laut EU-Verordnung (2023/955) bedeutet Energiearmut den fehlenden Zugang zu grundlegenden Energiedienstleistungen wie Wärme, Warmwasser, Kälte, Beleuchtung und Strom. Ursachen hierfür seien die hohen Energiepreise, geringe Einkommen und eine unzureichende Energieeffizienz vieler Wohnungen. Auch Faktoren wie Geschlecht und Gesundheit können Energiearmut begünstigen. Besonders häufig betroffen sind Familien mit Kindern, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Frauen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist darauf hin, dass der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte den dauerhaften Zugang zu Energie – zum Heizen, Kochen oder Beleuchten – als Bestandteil des Rechts auf Wohnen anerkennt. Somit wird der Zugang zu Energie als Voraussetzung für einen angemessenen Lebensstandard gesehen.
Auch die Europäische Säule sozialer Rechte und die UN-Nachhaltigkeitsziele bestätigen den Anspruch jedes Menschen auf Energieversorgung. Ohne den Zugang zu Energie, so das Deutsche Institut für Menschenrechte, können andere Menschenrechte wie etwa das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder Bildung nicht verwirklicht werden. Niemand darf von der Energieversorgung ausgeschlossen werden. Dies müssen Staaten durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.
Das Öko-Institut stellt in einer Studie aus dem Jahr 2025 fest, dass etwa 10 Prozent der Haushalte in Deutschland vulnerabel gegenüber steigenden Energiepreisen sind, das heißt, sie können nicht nach Bedarf heizen oder sind durch ihre Energiekosten sehr stark belastet. Dies entspricht ungefähr drei Millionen der insgesamt 30 Millionen Haushalte, die derzeit noch mit fossilen Brennstoffen heizen.
Die Realität
Diesen politischen Aussagen stehen – auch im Saarland – die reinen Fakten gegenüber.
Nach Informationen des Saarländischen Rundfunks vom 28.12.2025 ist die Zahl der Stromsperren im Saarland im Jahr 2025 um 50 Prozent gestiegen.
Energieversorger haben demnach im Jahr 2025 insgesamt 3600 Mal mit Stromsperren den Strom aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der Kunden abgestellt.
Bei den Stromhelfern der Verbraucherzentrale des Saarlandes wiederum haben sich im vergangenen Jahr 466 Haushalte gemeldet.
Vergleicht man die Jahre 2022 (3762), 2024 (2416) und 2025 (3600), hat sich die Zahl der Stromsperren wieder dem Niveau von 2022 angenähert. Den neuerlichen Anstieg führt die Verbraucherzentrale des Saarlandes zum einen auf die ausgelaufenen Energiepreisbremsen Ende 2023 zurück. Zum anderen hat ab April 2024 wieder der ursprüngliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gegolten.
Hinzu kommt, dass der Grundbetrag des Bürgergeldes in den Jahren 2024 und 2025 nicht angehoben wurde. Gleichzeitig wird die Bruttokaltmiete (Heizung und Warmwasser) weiterhin gesondert abgerechnet und bis zu einem Sockelbetrag finanziert. Wird dieser Sockelbetrag überschritten, werden keine zusätzlichen Mittel bewilligt und die Finanzierung muss aus dem Grundbetrag des Bürgergeldes finanziert werden. Gleiches gilt für Nebenkostennachzahlungen von den Vermietern, die in diesem Fall nicht vom Jobcenter übernommen werden. Auch in der neuen Grundsicherung sind Anteile für Energie weiterhin nicht bedarfsgerecht enthalten.
Es muss zudem berücksichtigt werden, dass der CO₂-Preis seit 2024 stärker gestiegen ist und das zugesagte Klimageld bis heute nicht ausgezahlt wurde. Ebenso zeigt Statista, dass seit dem Jahr 2020 die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (Stand 2024) um 32,8 Prozent gestiegen sind – was enorme Mehrausgaben bedeutet.
Die AG „Wohnen und öffentlicher Raum“ der Saarländischen Armutskonferenz (SAK) stellt in ihrer Stellungnahme zur geplanten Neuregelung der Aufwendungen für Unterkunft des SGB II wie folgt fest:
Die vorgesehene Begrenzung der Unterkunftskosten steht in einem Spannungsverhältnis zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum. Wird die tatsächliche Miete, selbst bei unverschuldeter Marktlage, nicht übernommen, droht das System, den Anspruch auf eine menschenwürdige Unterkunft zu unterlaufen. Der Sozialstaat soll nicht nur die bloße Überlebenssicherung gewährleisten, sondern auch soziale Teilhabe und Würde ermöglichen. Diese Leitidee wird durch die Reform erheblich geschwächt.
Die beabsichtigte Neuregelung der Unterkunftskosten im SGB II verfolgt nachvollziehbare fiskalische und verwaltungspraktische Ziele, führt aber sozialpolitisch zu erheblichen Verwerfungen. Sie belastet insbesondere jene, die ohnehin am stärksten von Armut betroffen sind, und riskiert eine Erosion des sozialen Zusammenhalts. Durch die Kopplung an die Mietpreisbremse werden Leistungsbeziehende faktisch zu Akteuren des Mietrechts gemacht. Eine Verantwortung, die sie weder rechtlich noch sozial tragen können.
Aktuell muss daher davon ausgegangen werden, dass sollte Deutschland seinen Kurs weiter gehen, den notwendigen nationalen Klimasozialplan bei der EU-Kommission entsprechend der EU-Verordnung (2023/955) nicht einreichen und keine eigenen Mittel im Haushalt bereitstellen wird, in Deutschland und somit auch im Saarland, die Energiearmut weiter ansteigen wird. Wie im aktuellen Bundeshaushalt vorgesehen sollen finanzielle Mittel wie beschrieben, in den Transferleistungen des Bundes über die Fürsorge nicht entsprechend angepasst, sondern weitere reduziert bzw. verknappt werden.
Energiearmut ist somit bei der Gruppe der betroffenen Menschen vorprogrammiert und somit wird verstärkt mit Strom-, Gas- und Wassersperren zu rechnen sein, was der EU-Verordnung entgegenspricht.
Zukünftig muss aufgrund des Klimawandels auch im Sommer verstärkt mit einem höheren Energiebedarf gerechnet werden, da Menschen aufgrund der warmen Sommer eine Kühlung benötigen. Die betroffene Zielgruppe lebt in der Regel nicht in sanierten Wohnungen und ist daher sowohl im Sommer als auch im Winter auf Energie zur Lebenserhaltung angewiesen.
Prof. Dr. Annette Franke und Prof. Dr. Jens Müller wiesen in ihrem Vortrag auf dem Fachtag der „Profession für Soziale Arbeit“ e.V. (VPSA) im November 2025 an der HTW Saar auf die „sozialökologische Transformation“ hin: „Das Ziel sozialökologischer Transformation ist den Aufbau einer lebensfähigen und lebenswerten Gesellschaft mit Beziehungen, Strukturen und Wirtschaftsformen zu fördern, welche an den Bedürfnissen von Menschen und Natur ausgerichtet sind, statt die Grundlagen des Lebens bzw. die Natur in ihrer Gewachsenheit zu zerstören. Ein wesentlicher Zugang zum Thema ist dabei die Perspektive der sozialen Gerechtigkeit, die in der Sozialen Arbeit seit jeher eine zentrale Rolle spielt und die auf die Konzepte von ‚Klimagerechtigkeit‘ und kritischer Nachhaltigkeit auszuweiten ist.“
Am Beispiel von Hitze zeigten die Referierenden verschiedene Auswirkungen, z. B. die Zunahme von Hauterkrankungen, Herzerkrankungen, chronischen Erkrankungen und Allergien (da Pflanzen früher zu blühen beginnen) sowie eine erhöhte Sterblichkeit.
Besonders vulnerable Gruppen im Klimawandel sind ältere Menschen in Großstädten bei zunehmender Hitze, Schwangere und Kinder, Menschen mit chronischen oder psychischen Erkrankungen, Geflüchtete und Migrant*innen, Menschen in ländlichen Regionen mit Infrastrukturproblemen, Obdachlose bzw. Menschen ohne Wohnung sowie Menschen, die im Freien arbeiten.
Die deutsche Politik und der Gesetzgeber verletzen mit ihrem Verhalten bewusst Menschenrechte wie etwa das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder Bildung, da diese durch Energiearmut nicht verwirklicht werden können.
Autor: Michael Leinenbach