Beitragsordnung der saarländischen Armutskonferenz e.V.

Alle nachfolgenden Beträge sind als Mindestbeiträge zu verstehen!

1. Mitglieder mit landesweiter Betätigung entrichten jährlich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150,- Euro

2. Örtliche Projekte und Initiativen entrichten jährlich einen Mitgliedsbeitrag von 75,- Euro

3. Einzelmitglieder entrichten jährlich einen Beitrag in Höhe von 50,- Euro

3a. Einzelmitglieder mit geringem Einkommen entrichten jährlich einen Beitrag von 5,- Euro

4. Fördermitglieder entrichten jährlich einen Förderbeitrag in Höhe von 50,- Euro

5. Kooperationspartner des Vereins sind auf Antrag Mitglieder und von der Beitragsleistung befreit.

6. Für Körperschaften des Öffentlichen Rechts gelten Einzelvereinbarungen, die mit dem Vorstand abgeschlossen werden.

7. Über hiervon abweichende Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

Beschluss: SAK-Mitgliederversammlung vom 20. März 2002, ergänzt in Punkt 3a am 20. September 2017

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