Die Nationale Armutskonferenz ruft die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages zu einer aktiven Politik der Armutsbekämpfung auf. Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen. Dazu benötigt es konkrete Handlungen in unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für armutsgefährdete und -betroffene Menschen. Die Nationale Armutskonferenz trägt nachfolgend konkrete Forderungen vor. Damit werden die Vorschläge der Nationalen Armutskonferenz aus dem „Schattenbericht: Armut in Deutschland“1 vom Januar 2025 ergänzt und konkretisiert.
Allen nachfolgenden Forderungen ist gemein, dass dezentrale Versorgungsstrukturen – vor Ort u.a. in Landkreisen, Städten und Gemeinden – erhalten und, wo sie fehlen, aufgebaut werden müssen. Diese müssen insbesondere Versorgungsangebote für Menschen ohne Krankenversicherungsstatus und/oder mit geringen finanziellen Mitteln berücksichtigen. Zur Umsetzung dezentraler und mobiler Angebote sollen Soziale Träger und Wohlfahrtsverbände, die Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern eingebunden werden. Wesentlich ist, dass zur medizinischen Versorgung auch ein Case-Management angeboten wird.