Kein politischer Handlungsdruck im sozialen Wohnungsbau wahrnehmbar oder doch? Positionierung der „Saarländischen Armutskonferenz“ (SAK) zu den aktuell veröffentlichen Zahlen im Sozialen Wohnungsbau.

Einer zunehmenden Zahl an Menschen gelingt es in Deutschland nicht mehr, eine für sie passende bezahlbare Wohnung zu finden. Die Problematik führt kein Nischendasein mehr und rückt in die Mitte der Gesellschaft. Die Entwicklung zeigt ab Ende der 1980er Jahre, dass mit Abnahme staatlicher Wohnungsbauprogramme parallel die Anzahl der Menschen in prekären sozialen und ökonomischen Verhältnissen angestiegen ist. Eine unzureichende Armutsbekämpfung und die Einkommensentwicklung vieler Menschen und die daraus resultierenden Ungleichheiten in der Gesellschaft begünstigen zunehmend die Problematik. Eine fehlende oder unzureichende Wohnung verschärft bei vielen Menschen ihre schwierige Lebenssituation. Man geht aktuell von 550.000 fehlenden Wohnungen bundesweit aus. Trotz dieser kritischen Situation kritisiert etwa die IG BAU, dass keine Partei im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahlen klare Zusagen für die Finanzierung von neuem Wohnraum getroffen hat.

Die Unterversorgung an Sozialwohnungen beläuft sich im Bundesgebiet auf mittlerweile zwei Millionen. Für das Saarland bescheinigen die Studien, dass es de facto keinen Sozialen Wohnungsbau gibt. So sind in den Jahren 2021, 2022 und 2023 geringfügig neue Sozialwohnungen hinzugewonnen worden. Es fallen aber aufgrund der auslaufenden Bindungsfristen oftmals mehr Sozialwohnungen heraus als hinzukommen. Im Jahr 2022 standen demnach lediglich 759 Sozialwohnungen zur Verfügung. Stand heute beläuft sich die Zahl an Sozialwohnungen im gesamten Saarland auf 826, während der Bedarf bei etwa 13.800 liegt. Dies entspricht einer Quote von nur acht Sozialwohnungen pro 10.000 Einwohner zu 131 in Deutschland, womit das Saarland im Bundesvergleich die rote Laterne trägt. Das ausgesprochene Ziel der Landesregierung und durch Minister Jost jüngst wieder bekräftigt bis 2027, 5.000 Sozialwohnungen im Saarland vorzuhalten unterstützen wir ausdrücklich. Insbesondere im Vergleich zu der aktuellen Zahl an Sozialwohnungen von nur 826.

Unlängst wurde die „Neue Soziale Mietraumförderung“ (Medien-Info 220/2023) des Landes veröffentlicht. Dies beinhaltet durchaus den von Minister Jost kommunizierten „Neustart bei der sozialen Wohnraumförderung“ im Saarland. Es zeigt sich jedoch heute, dass die spezifischen Anreize für Investoren in dem Papier nicht ausreichen, um dringlichste und notwendige Bedarfe an Sozialwohnungen zu decken. Es braucht neben den Förderprogrammen neue Regelungen und Gesetze, welche die Macht des Marktes regulieren und in ein Verhältnis zur Daseinsfürsorge des Staates rücken sollten, um eine ausreichende Versorgung von Wohnraum langfristig sicher stellen zu können. Die Saarländische Armutskonferenz fordert seit Jahren, dass die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften stärker in die soziale Wohnraumförderung mit einbezogen werden und die Verstetigung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus als staatliche Aufgabe angesehen werden. Darüber hinaus braucht es eine soziale Ausrichtung der Wohnungspolitik sowie ausreichenden finanziellen Zuwendungen des Bundes um wahrnehmbare Effekte am Sozialen Wohnungsmarkt zu bewirken.

Die Saarländische Armutskonferenz schließt sich den 10 Forderungen des „Verbändebündnisses Bezahlbarer Wohnraum Saar“ an und fordert: „Den guten Ankündigungen müssen jetzt handfeste Taten folgen!“


Autoren:
Arbeitsgruppe „Wohnen und öffentlicher Raum“ der Saarländischen Armutskonferenz (SAK)

Kontakt:
Web: https://sak-ev.de/
Saarländische Armutskonferenz e.V.
– Johannes-Foyer –
Ursulinenstraße 67
66111 Saarbrücken

E-Mail: info(@)sak-ev.de
E-Mail AG: wohnenundoeffentlicherraum(@)sak-ev.de

 

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