
Auf Anregung von Frank Lichtlein, Fraktion „bunt.Saarland für Alle“ im Saarbrücker Stadtrat, befasste sich der Vorstand der SAK mit der Thematik Leerstandssteuer.
Die Leerstandssteuer soll keinen Sanktionscharakter haben, sondern der Aufwertung von Gebäuden und Quartieren sowie der Schaffung von Wohnraum dienen. Sie ist ein Programm zur Aktivierung.
Die Leerstandssteuer sollte sowohl auf Gebäude und Flächen im Wohn- als auch im Gewerbebereich anwendbar sein. Es werden keine Vorschriften über die zukünftige Nutzung durch die Leerstandssteuer gemacht.
Eine Leerstandssteuer könnte – analog zu Frankreich, wo sie seit 20 Jahren besteht – auch als Steuerungsinstrument eingesetzt werden. Dort führte sie dazu, dass 10 % der leerstehenden Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt wurden.
In der Regel betrifft die Leerstandssteuer größere Städte und Ballungszentren. Sie sollte zweckgebunden verwendet werden, um entsprechenden Wohnraum zu schaffen.
Die Leerstandssteuer ist ein politisches Instrument, das Teil eines umfassenden Steuerungskonzepts im Rahmen der Sozialpolitik sein soll.
Zur Umsetzung und Unterstützung kann eine Serviceagentur eingerichtet werden. Eine notwendige Digitalisierung ist erforderlich, um Bürokratie zu vermeiden.
Autor: Michael Leinenbach