Michael Leinenbach, von der Saarländischen Armutskonferenz hat im November 2024 in der Rosa-Luxemburg-Stiftung Saar referiert und anschaulich die Unterschiede zwischen dem Prinzip der Fürsorge und dem Prinzip der gesellschaftlichen Teilhabe dargestellt!
Erstaunlich zu hören – die UN Behindertenrechtskonvention ist auch von Deutschland vor etlichen Jahren ratifiziert worden. Sie vertritt den Grundsatz, dass Menschen mit Beeinträchtigungen durch Barrieren in der Umwelt behindert werden. Will heißen: Nicht der einzelne Mensch ist verantwortlich, sondern die Gesellschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass soziale Teilhabe ermöglicht wird.
Was bedeutet das für Menschen, die in Armut leben und dadurch von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind?
Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, im Gegenteil sie haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe!
In der Praxis bedeutet das eine grundsätzlich veränderte Perspektive einzunehmen und auf eine wirklich solidarische Gesellschaft hinzuarbeiten!
Gerade in Zeiten wie diesen, wo völlig ungeniert nach unten getreten wird!
Autor und Foto: ROSA LUXEMBOURG STIFTUNG – SAARLAND