Stellungnahme der Arbeitsgruppe „Armut und Gesundheit“ der Saarländischen Armutskonferenz (SAK) vom 25.09.2024
Im Bundeshaushalt für 2025 sind keine Mittel mehr für das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ vorgesehen. Diese Streichung ist schwer nachzuvollziehen, wurde doch im vergangenen Jahr die Fördersumme wegen der Dringlichkeit des Bedarfes erhöht. Dieses Jahr umfasste die Fördersumme 150 Millionen Euro. Die SAK unterstützt deutlich die Forderung der BAGSO, die Bundesarbeitsgemeinschaft von Seniorenorganisationen, das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerechte Umbauen“ weiter fortzuführen.
Aus Sicht der SAK trifft die Kürzung wieder einmal jene Menschen, die auf die Mindest- bzw. Grundrente angewiesen sind. Bereits jetzt haben diese Seniorinnen und Senioren finanziell eingeschränktere Möglichkeiten gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe. Typische altersbedingte Abbauprozess beispielweise Reduzierung der Mobilität verstärken diese Einschränkungen. Genau deshalb muss es von gesamtgesellschaftlichem Interesse sein, dass diese Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben können. Dies setzt voraus, dass ihre Häuslichkeit altersgerecht entsprechend umgebaut und angepasst werden kann.
Die Streichung der Fördersumme steht im klaren Widerspruch zu §3 SGB XI welcher besagt: „Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.“ (§ 3 SGB 11 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).
Aus Eigeninteresse, das heißt aus haushaltspolitischen Erwägungen, verschiebt die Regierung ihre Mit-Verantwortung auf andere. Seniorinnen und Senioren mit einem Pflegegrad die eine Grund- bzw. Mindestrente beziehen brauchen häufig das Pflegegeld, um ihre Grundversorgung sicherzustellen. Deshalb müssen sie auf notwendige Pflegeunterstützung durch eine Pflegeperson bzw. einen ambulanten Pflegedienst verzichten.
Die Streichung dieses Förderprogramms wird sich aus Sicht der SAK negativ auf das Gesundheits- und Pflegesystem auswirken. Ohne altersgerechte Umbaumaßnahmen muss im Pflegefall die eigene Häuslichkeit aufgegeben werden der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung folgt. Stationäre Pflege ist aber gesamtgesellschaftlich wesentlich teurer als ambulante Pflege und von den Betroffenen meist nicht gewollt. Die Betroffenen verlieren somit einen Großteil ihrer Autonomie und Selbstbestimmung. Darüber hinaus werden sie aus auch ihren sozialen Strukturen gerissen, gerade auch in Hinblick darauf, dass unter Umständen ein möglicher Pflegeplatz nicht ortsnah zur Verfügung steht. Bereits jetzt fehlen dringend benötigte Pflegebetten. Hierdurch würde sich die Situation noch verschärfen. Den lt. einer Studie durch die KfW werden bis 2035 zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen (Programm „Altersgerecht Umbauen“ nicht dem Sparzwang opfern (bagso.de).
Die oben angesprochenen Mehrkosten betreffen aber nicht nur die Pflegekassen, sondern auch die Kommunen. Den Seniorinnen und Senioren, welche Grund- bzw. Mindestrente beziehen aber auch Menschen mit einer normalen Rente, können den anfallenden Eigenanteil für einen Pflegeplatz nicht aus eigenen Mitteln zahlen. Dies wird dann von den kommunalen Sozialkassen übernommen. Gerade hier sollten auch die Kommunen klar die Fortführung des Förderprogramms fordern.
Kurzsichtig ist die Streichung auch vor folgendem Hintergrund:
Nicht altersgerechte Wohnungsausstattungen erhöhen bei zunehmendem Alter und/oder Pflegebedürftigkeit das individuelle Sturzrisiko des Menschen. Stürze bzw. deren Folgen verursachen aber enorme Folge-Kosten für das Gesundheitssystem: Krankenhausaufenthalten Anschlussheilhandlungen Physiotherapien …. Auch für die Seniorinnen und Senioren entstehen hier zusätzliche finanzielle Belastungen durch Zuzahlungen, Taxifahrten zu Therapeuten. Diese Kosten sind mit einer Mindest- bzw. Grundrente keinesfalls zu stemmen.
Die SAK sieht im -von der Bundesregierung geplanten- Wegfall des Förderprogrammes, einen weiteren Abbau des Sozialstaates. Bereits in der Sommerloch-Diskussion um Thema Bürgergeld zeigte sich, was die Verantwortlichen in Berlin von einem sozialen Miteinander halten. Jetzt bekommen die Seniorinnen und Senioren die Sozialkälte der Regierung zu spüren vor allem die Seniorinnen und Senioren, welche bereits jetzt unter der Altersarmut leiden.
Daher fordert die saarländische Armutskonferenz nicht nur die Fortsetzung dieses Förderprogramms, sondern auch eine ganzheitliche Betrachtung der Sozialleistungen – Soziales Gesundheit und Pflege.
Für SAK ist es nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung im Grund ihre selbst geschaffenen finanziellen Probleme (s. unsere Pressemitteilung: Angriff auf das Bürgergeld vernebelt massive Steuerersparnisse der Reichen – „das deutsche Ungeheuer von Loch Ness ist wieder da“) – in andere Bereiche des Sozialsystems auslagert.
Autoren: Arbeitsgruppe „Armut und Gesundheit“ der Saarländischen Armutskonferenz (SAK)
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