SAK-Delegation beim Armutsgipfel 2026 in Berlin

Vom Mittwoch dem 30.09.2026 bis Donnerstag 01.10.2026 fand in Berlin-Kreuzberg der diesjährige „Gipfel gegen Ungleichheit“ statt. Am Mittwochmorgen startete die Delegation der Saarländischen Armutskonferenz (SAK) – bestehend aus Christoph Jacob und Irene Portugall als Vertretung für Menschen mit Armutserfahrung sowie Michael Leinenbach als Delegierter der Nationalen Armutskonferenz am frühen Mittwochmorgen um 6:00 Uhr ihre Reise nach Berlin. Bei der Abreise am Donnerstag, lagen zwei Tage Diskussionen und Austausch hinter ihnen. 


Der diesjährige Armutsgipfel bestand aus zwei verschiedenen Programmpunkten. Ein Programmpunkt bildete das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. Der zweite bildete den eigentlichen „Gipfel der Ungleichheit“ auf dem Menschen mit Armutserfahrung sich mit Vertretungen der Praxis (Verbände) und der Wissenschaft austauschen konnten.

„Meine zentrale Erkenntnis des diesjährigen Gipfels ist, dass Selbstvertretung der Menschen mit Armutserfahrung losgelöst von wohlfahrtsstaatlichen Institutionen stattfinden muss,“ so der Vorsitzende der SAK Michael Leinenbach. Der Armutsgipfel, als Kommunikationsraum zwischen Menschen mit Armutserfahrung, Verbänden und der Wissenschaft muss als Zielsetzung angesehen werden.

In ihrem Input stellte Manja Starke vom Netzwerk Armutswende verschiedene Thesen zur Diskussion. „Erfahrungswissen ist Wissen“. Für sie ist Erfahrungswissen kein Wissen von Universitäten, sondern der praktischen Erfahrung aus dem Leben. Dieses Wissen müsse stärker in politische Entscheidungsprozesse einfließen.
Weiter sehe sie die Beteiligung als Arbeit. Menschen mit Armutserfahrung bereiten ihre Vertretungsarbeit in der Interessenvertretung vor. Ob lesen der Unterlagen, reisen zu Veranstaltungen und Sitzungen. Alles bildet Arbeit – auch wenn es keine Erwerbsarbeit sei. Reisekosten müssten übernommen werden, denn die Vertretungen können diese nicht noch selbst bezahlen, wenn die Arbeit geleistet werden soll. Gerade Menschen mit gesellschaftlichen Transferleistungen oder geringfügig Beschäftigte müssen unterstützt werden.

Sie sehe auch, dass niemand aus der Gruppe der Menschen mit Armutserfahrung für alle sprechen könne. Alle Menschen hätten unterschiedliche Geschichten und diese müssen berücksichtigt werden. Als wesentlich ist für sie die Beteiligung vom Beginn an. Beteiligung kann nicht erst später erfolgen. Sie betonte, dass viele miteinander sprechen können. Kommunikation müsse auf Augenhöhe erfolgen.

Es sei wichtig, dass Menschen nicht in Armut kommen, was sehr schnell geschehen kann. Aus der Armut wiederum heraus zu kommen, sei bedeutend schwieriger. Gleichzeitig gehe mit Armut Vereinsamung einher. Wichtig sei die Schaffung von Orten und Räumen für Menschen mit Armutserfahrung. Im „Frauensalon“ (digitaler Ort) sieht Manja Starke eine Perspektive. Die aktuelle Misstrauenskultur ziehe die Menschen runter. Nicht alle kommen aus diesem Tal wieder heraus.

Sirkka Jendis, Geschäftsführerin der Tafeln Deutschland, forderte in ihrem Input, dass Narrative und populistische Bilder bekämpft werden müssen. Diese lenken von den eigentlichen Problemen ab.
Des Weiteren hob sie hervor, dass das Versprechen, dass Leistung sich lohne, in Deutschland nicht mehr stimmt. Vielmehr sei die Care- und Sorgearbeit weit unterfinanziert. Sie stellte die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollten.
Aus ihrer Sicht sei Armut ein Bruch des Gesellschaftsvertrages. Der bestehende Gesellschaftsvertrag müsse überprüft werden. Er schränke ein und diskriminiere.
Politik brauche Veränderung. Der Weg müsse lauten – weg von Misstrauen und hin zu Empathie. Es bedarf Orte und Veranstaltungen, wie auch in den Tafeln angeboten werden. Diese bieten aus Ihrer Sicht Soziale Teilhabe und Demokratie und helfen gegen Einsamkeit. Es bedarf weiter einen Perspektivenwechsel. Weg von der Frage wer schuld ist – hin zu der Frage was verändert werden muss.

In fünf Panels wurden zentrale Fragen der Armutsbekämpfung diskutiert, darunter:
· Wege zur Durchsetzung und Erweiterung sozialer Grundrechte
· Einkommensarmut in Zeiten rechter Dominanz
· Weiterentwicklung der Grundsicherung
· Strategien gegen Wohnarmut
· Ernährung zwischen Armut, Gesundheit und Nachhaltigkeit


Ulrike Müller, Referentin für Soziales der Linken im Bundestag, erläuterte, dass in den Jahren 2003/04 die Hochphase der öffentlichen Proteste der Arbeitslosen zur Interessenvertretung stattfanden – zunächst ohne Beteiligung der großen Organisationen. Im Jahr 2005 verlagerten sich die Auseinandersetzungen zu den Gerichten. 2015 erfolgte der Höhepunkt der Hartz-IV-Klagewelle. In einer Analyse wurde festgestellt, dass die Menschen in dieser Phase sich grundsätzlich für ihre Interessen eingesetzt haben

Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Zugangshürden zu Sozialgerichten grundsätzlich zu hoch seien. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung es gibt, sind oft unbekannt.

Gleichzeitig bedarf es einer starken Angewiesenheit auf Vertretung. Menschen die vor Gericht gehen mussten, hatten im Unterschied zur Gesellschaft, kein Gefühl der Stigmatisierung. Die Atmosphäre hob Empörung und Resignation hervor, jedoch blieb meist die Bereitschaft zu einer neuen Klage.

Wesentlich sei auch die Erkenntnis, dass es ein hohes Maß an Skepsis gegenüber politischem Handeln gebe. Die erlebte Stigmatisierung ermögliche fast keine gemeinsame Identifizierung und schaffe eher Distanz. Stigmatisierung behindere kollektives Handeln, nicht jedoch die Rechtsdurchsetzung.

Grundsätzlich muss aber auch gesehen werden, dass Rechtsberatung auch der Stabilisierung kleiner Erwerbsloseninitiativen sowie der Aufrechterhaltung von Kontakten zur Klientel diene. In großen Organisationen bilde sie eine wichtige Informationsfunktion – eine politische Motivation fand nicht statt. Wichtig zu beachten ist, dass mit Rechtsberatung Menschen erreicht werden, die man sonst nicht erreiche.

Ein weiteres Thema, das einen entsprechenden Raum eingenommen habe war die Klärung der Frage der rechtlichen Verankerung des institutionellen Schadensersatzes, wenn geltendes Recht nicht umgesetzt wird. Hier stehen vom Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen aus. Gleichsam muss der Widerspruch auf eine aufschiebende Wirkung rechtlich verankert werden.

In Bezug zur neuen Grundsicherung wurden politische Konflikte
aufgegriffen. Es wird vermutet, dass keine Klagewelle wegen der Verschärfungen stattfinden wird, da die Menschen im Leistungsbezug meist mit weniger Informationsressourcen (z.B. fehlender Sprachressourcen) verfügen. Ohne Klagewelle gibt es keinen politischen Prozess.


Ein konkretes Projekt aus der Selbsthilfe – dem Ehrenamt – das Manfred Herrmann von der NAK vorgestellte, zeigte die Möglichkeit der Begleitung/Vertretung als Beistand auf. Gerade in der Selbsthilfe, bergen solche Unterstützungsmöglichkeiten große Chancen. Die Möglichkeit der Begleitung/Vertretung als Beistand ist gesetzlich geregelt gem. § 13 Abs.4 SGB X im Sozialverwaltungsverfahren sowie gem. § 73 Abs 7 SGG in sozialgerichtlichen Verfahren. Obwohl es im SGB V schon seit Jahrzehnten gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Krankenkassen pro Versicherten einen bestimmten Betrag zur Selbsthilfe zur Verfügung stellen müssen – was sehr bewegt hat -, sind im SGB II und XII keine analogen gesetzlichen Regelungen vorgesehen, was sinnvoll wäre. Mit diesen Mitteln könnten Projekte die Beistände organisieren für Verfahren im Jobcenter/Sozialamt sowie den sozialgerichtlichen Verfahren der Sozialgerichte und Landessozialgericht genutzt werden.


Armut ist sowohl ein individuelles als auch strukturelles Problem.

Zwar wird das Bild von Armut in der Vielfältigkeit diskutiert, in der sie u.a. im Stadtbild gesehen wird, nicht aber das strukturelle Problem was dahintersteht. Armut schließt Teilhabe aus und nimmt den Menschen das Selbstbewusstsein. Armut löst bei dem Menschen Scharm aus. Jedoch sollen nicht die Menschen mit Armutserfahrung sich schämen, sondern der politischen Verantwortlichen.

Armut bedingt durch die organisatorischen Strukturen eine Bürokratie, die durch Debatten über sie die Menschen noch weiter stigmatisiert. Armut wird in die nächste Generation vererbt, was Gesundheit, Bildung und Teilhabe betrifft.

Zusammenfassend bleibt nach dem Kongress die Erkenntnis, dass die Selbstvertretung der Menschen mit Armutserfahrung losgelöst von wohlfahrtsstaatlichen Institutionen stattfinden muss. Diese auf Fürsorge im Sozial- und Wohlfahrtsstaat ausgerichteten Organisationen leisten ihren wichtigen Beitrag. Teilhabe und notwendige Strukturen müssen parallel aufgebaut werden. Staat und Gesellschaft müssen diese Strukturen entsprechend unterstützen, dass sie ihre Aufgaben/Arbeit leisten können.

Gleichsam muss der Blick verstärkt auf die strukturelle Gegebenheit gerichtet werden. Armut ist ein Bruch des bestehenden Gesellschaftsvertrages, dem die Politik dringend wieder ins Lot bringen muss. Politik braucht Veränderung – weg von dem mittlerweile über Bürokratismus ausgeprägten Misstrauen – wieder hin zu einem Vertrauen der Menschen. Einfordern der Solidarität der Reichen anstatt populistischer Debatten über Armut.
Politik hat viel zu tun. Sie sollte langsam damit beginnen, ihre Aufgaben zu erfüllen und den Gesellschaftsvertrag wieder ins Lot zu bringen.


Seit vielen Jahren organisieren verschiedene Organisationen wie die Nationale Armutskonferenz, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband große armutspolitische Veranstaltungen wie Armutskongresse oder Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. In diesem Jahr wurden fachlicher Austausch und Selbstorganisation erstmals im Rahmen des Gipfels gegen Ungleichheit zusammengeführt.

 

Autor: Michael Leinenbach / Red.
Fotos: Michael Leinenbach

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