Die Saarländische Armutskonferenz (SAK) weist auf die zunehmenden Belastungen hin, die Menschen mit niedrigen Einkommen und im Leistungsbezug derzeit im Bereich Wohnen erfahren. Anlass dieser Erklärung ist ein Interview des SAK-Vorsitzenden Michael Leinenbach mit dem Saarländischen Rundfunk vom 11. September 2026. Darin betonte er, dass die zunehmende Wohnungsnot künftig weit mehr gesellschaftliche Gruppen treffen werde als bisher sichtbar sei – darunter ältere Menschen oder Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Leinenbach kritisierte die aktuelle Sparpolitik der Regierung: „Die Wohnungsnot wird am Ende ganz viele gesellschaftliche Gruppen treffen, die die Saarländische Armutskonferenz im Moment noch gar nicht auf dem Schirm hat – seien es Ältere oder der Gesundheitsbereich. Überall setzt die Regierung den Rotstift an. Hier müssen wir endlich umdenken! Wir sollten uns lieber fragen: Anstatt unten zu kürzen – wie wäre es mal mit einem Solidaritätszuschlag für diejenigen, die ganz viel Geld haben? So schaffen wir echte Solidarität von oben, statt immer nur nach unten zu kürzen.“ 
Auswirkungen der Neuen Grundsicherung
Mit Einführung der Neuen Grundsicherung am 1. Juli 2026 ist die bisherige zwölfmonatige Karenzzeit entfallen, in der tatsächliche Wohnkosten vollständig übernommen wurden. Seitdem gilt von Beginn an eine Obergrenze beim 1,5 Fachen der kommunalen Angemessenheitsgrenze.
Liegt die Miete darüber, müssen Betroffene den Differenzbetrag aus dem Regelsatz tragen. Kostensenkungsaufforderungen können nun unmittelbar ausgesprochen werden. Menschen mit „zu hoher“ Miete geraten damit sofort unter Druck, umzuziehen oder Eigenanteile aus einem ohnehin knappen Budget zu finanzieren. Es droht der Verlust der Wohnung – steigende Wohnungslosigkeit als Folge sozialpolitischer Einschränkungen.
Mietrechtliche Reformen: Schritte, die nicht ausreichen
Der Gesetzentwurf „Mietrecht II“, den die Bundesregierung am 29. April 2026 beschlossen hat, enthält verschiedene Verbesserungen:
– Begrenzung von Steigerungen bei Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten: Erhöhungen über 3,0 % dürfen nur zur Hälfte weitergegeben werden.
– Möblierungszuschläge müssen gesondert ausgewiesen und angemessen sein.
– Kurzzeitmietverträge werden auf maximal sechs Monate begrenzt, unter Voraussetzungen auf acht Monate verlängerbar.
– Die Schonfristzahlung gilt künftig auch bei ordentlicher Kündigung: Mietrückstände können einmalig nachgezahlt werden, um den Wohnungsverlust abzuwenden.
– Kleinmodernisierungen werden erleichtert; die Wertgrenze steigt von 10.000 auf 20.000 Euro.
Die SAK begrüßt insbesondere die Ausweitung der Schonfristzahlung, da sie Wohnungsverlust verhindern kann. Dennoch greifen die Maßnahmen vor allem in angespannten Wohnungsmärkten und lösen nicht das grundlegende Problem: Menschen mit niedrigen Einkommen oder im Leistungsbezug finden weiterhin kaum bezahlbaren Wohnraum – oder verlieren ihn.
Forderungen der SAK
Aus ihrem Grundlagenpapier leitet die SAK für den Bereich Wohnen unter anderem folgende Forderungen ab:
– vollständige Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten durch Jobcenter und Sozialämter
– Verbot von Zwangsumzügen bei Leistungsbeziehenden
– keine pauschalen Richtwerte bei Heizkosten
– Einführung einer Mietpreisbremse bzw. eines Mietpreisdeckels
– Leerstandssteuer sowie strengere Auflagen für Übernahmen durch Finanzinvestoren
– Ausbau barrierefreien sozialen Wohnungsbaus
– öffentliche Schutzräume für wohnungslose Menschen im Winter im gesamten Saarland
– Ausbau von Tagesaufenthalten und niedrigschwelligen Beratungsstellen
– gesetzliches Verbot von Energie- und Wassersperren
Für die SAK bleibt zentral: Wohnen ist ein Menschenrecht.
Autor: Sven Mohr